Das OLG Hamm hat den Netzbetreiber RWE Westfalen-Weser Ems zu Schadensersatz in Höhe von rund 190 000 EURO verurteilt. Geklagt hatte ein Betreiber , weil eins seiner Windräder im Großraum Arnsberg nicht an den nächstliegenden Versorgungs-Einspeisungspunkt angeschlossen wurde.
Es entstanden somit Kosten für die längere Anschlussleitung.
Das OLG Hamm entschied, dass der Versorger laut § 13 EEG zum zügigen Ausbau verpflichtet ist.
Urteil Az.: 21 U 94 / 10