Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms obligatorisch werden.
Diese E-Bikes sollen künftig mit Pedalbetätigung bis maximal 45 km/h fahren können. Mit reiner Motorkraft dürfen sie maximal 20 km/h erreichen.
Kein Obligatorium für langsame E-Bikes
Für langsamere E-Bikes (mit Pedalbetätigung bis 25 km/h) wird das Tragen eines Velohelms empfohlen – obligatorisch wird der Helm jedoch nicht. Solche E-Bikes dürfen ohne Pedalbetätigung eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen und maximal über 250 Watt verfügen.
Für alle übrigen Motorfahrräder gilt schon seit 20 Jahren die Helmtragpflicht. Es handelt sich um Mofas mit einer Motorleistung bis 1000 Watt und einem Hubraum bei Verbrennungsmotoren von maximal 50 Kubikzentimetern.
Das Astra schickt die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen bis zum 15. August in die Vernehmlassung.
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