Freitag, 24. Januar 2014

Mosley / Google Urteil vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer Mehr unter Antistalkingliga www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Mosley / Google Urtel vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 23. Januar 2014

Prokon Insolvenz

Prokon will Windparks verkaufen Wie geht es weiter mit dem angeschlagenen Windanlagen-Finanzierer Prokon? Das Unternehmen aus Itzehoe (Kreis Steinburg) hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin informierte am Nachmittag über die aktuelle Situation. Er rechne mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens frühestens in zwei bis drei Monaten, sagte Penzlin. Erst dann könnten die rund 75.000 Anleger Forderungen an Prokon stellen. Ein "gewisser Anteil" der Windparks steht zum Verkauf Prokon-Chef Carsten Rodbertus kündigte auf der Pressekonferenz an, Windparks aus dem Bestand des Unternehmens verkaufen zu wollen. Es seien zwei Gespräche mit Marktteilnehmern geführt worden, sagte er. Er sprach von einem "gewissen Anteil" des Portfolios. Mit dem Verkauf von Windparks werde der Nachweis erbracht, dass es Reserven im Unternehmen gebe. Es weist auf seiner Internetseite 314 Windenergieanlagen aus. Prokon Chef übt sich in Optimismus Prokon hat von den Anlegern insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt. Das Unternehmen selbst übt sich in Optimismus: "Der Insolvenzantrag bedeutet keineswegs das Aus", hieß es. Man fühle sich bestärkt, weiterhin für den langfristigen Fortbestand der Unternehmensgruppe zu kämpfen. 480 Beschäftigte betroffen Von der Insolvenz sind insgesamt 480 Beschäftigte betroffen, die bei der Prokon Regenerative Energien GmbH angestellt sind. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind laut Pelzin aber über das Insolvenzgeld gesichert. Pelzin hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb im Insolvenzeröffnungsverfahren in vollem Umfang fortgeführt werde. Forderungen von Anlegern momentan unwirksam Die Firma Prokon, die auch in Bioenergie investiert, hatte ihre Genussrechte jahrelang mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent beworben - und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Allen Gläubigern teilte der Insolvenzverwalter in seinem Schreiben mit, dass Forderungsanmeldungen erst möglich seien, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Forderungen während des vorläufigen Verfahrens seien unwirksam. "Alle Gläubiger werden daher dringend gebeten, von entsprechenden Forderungsanmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen", so Penzlin. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) kündigte an, zu dem Insolvenzverwalter so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen. Es sei im Interesse des Landes Schleswig-Holstein, dass produzierende Teile von Prokon fortgeführt werden. "Wir bieten unsere Hilfe an - die ganze Kompetenz, die im Land ist", so Meyer. Eine Insolvenz bedeute nicht automatisch das Aus für ein Unternehmen. "Es gibt viele Fälle in Deutschland, bei denen es aus der Insolvenz heraus gelungen ist, Fortführungslösungen zu kreieren. Das wird der Job des Insolvenzverwalters sein", sagte der Minister. Diesen Prozess wolle das Land eng begleiten. Bürgermeister schöpft Mut aus Pressekonferenz Itzehoes Bürgermeister Andreas Koeppen (SPD) ist nach der Pressekonferenz etwas zuversichtlicher als vorher: "Es macht ein bisschen Mut, dass der vorläufige Insolvenzverwalter versuchen will, das Unternehmen im Kernbestandteil fortzuführen" Sollte der Betrieb nicht fortgeführt werden, wäre das ein ganze bitterer Schritt, so Koeppen gegenüber NDR aktuell. "Wir haben durch den Weggang der Großdruckerei Prinovis schon 1.000 Arbeitsplätze verloren - es ist nicht verkraftbar, weitere zu verlieren", sagte er weiter. Ihr Reinhard Göddemeyer Experten machen Prokon-Anlegern neue Hoffnung DIE WELT-vor 6 StundenTeilen Prokon hatte am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Bei dem Unternehmen aus Itzehoe haben gut 75.000 Investoren insgesamt 1,4 Milliarden ... +Mehr anzeigen Anleger fürchten nach Prokon-Pleite um ihr Geld n-tv.de NACHRICHTEN-vor 9 Stunden Nun ist es amtlich: Prokon ist insolvent. Zehntausende Anleger fürchten um ihr Geld, 1300 Menschen um ihre Jobs. Anlegerschützer erwarten ... Prokon-Insolvenz: Bundesregierung will riskante Finanzprodukte ... ZEIT ONLINE-vor 7 Stunden Die Insolvenz des Windanlagenkonzerns Prokon hat die Regierung alarmiert. Sie treibt eine Beschränkung oder gar ein Verbot des Verkaufs ... Was Prokon-Anleger jetzt wissen müssen DIE WELT-vor 21 Stunden Mehr als eine Milliarde Euro haben Anleger beim Windkraftfinanzierer Prokon angelegt. Nun hat die Firma Insolvenz angemeldet. Die Frage ... Prokon meldet Insolvenz an manager-magazin.de-vor 10 Stunden Der Windparkbetreiber Prokon hat Insolvenz angemeldet. Für rund 75 000 gutgläubige Anleger stehen insgesamt 1,4 Milliarden Euro auf dem ... Windkraftfinanzierer Prokon meldet Insolvenz an DIE WELT-von Daniel Eckert-22.01.2014 Seit Wochen kämpft der Windkraftfinanzierer Prokon gegen die Pleite. Doch ein Ultimatum an seine Anleger war ohne Erfolg abgelaufen. Prokon-Insolvenz: Der Betrieb geht vorläufig weiter Stuttgarter Nachrichten-vor 6 Stunden Itzehoe - Der Wirbel um Prokon geht weiter. Der Windanlagen-Finanzierer hat Insolvenz angemeldet. Die Sorge um Anlegergeld und ... So funktionieren Genussscheine Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die eine Sonderstellung einnehmen. Unternehmen kommen an Kapital, der Käufer der Genussrechte erhält im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen. Aber: Anders als bei Anleihen können diese Zahlungen gestrichen oder verschoben werden, wenn kein Gewinn anfällt. Und im Gegensatz zum Aktieninhaber hat der Genussschein-Inhaber kein Mitspracherecht bei der Firma. Geht das Unternehmen pleite und wird abgewickelt, werden Genussscheine erst nach den anderen Forderungen bedient. Es besteht die Gefahr, das investierte Geld komplett zu verlieren. Genussscheine sind risikoreicher als andere Wertpapiere, die Zinssätze deshalb in der Regel höher.

Dienstag, 14. Januar 2014

Beleidigende Kommentare auf Internetseiten führen zu Schadensersatzzahlung

Zur Problematik der Haftung für den "Troll" fanden wir diese Pressemitteilung: Ihr Reinhard Göddemeyer Beleidigende Kommentare auf Internetseiten führen zu Schadensersatzzahlung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Haftung von Nachrichtenportalen für beleidigende Kommentare – Opfer erhält Schadensersatz – von Rechtsanwalt Ralf Hornemann In einer topaktuellen Entscheidung vom 10.10.2013, AZ. ECHR 294 (2013), hat eine Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eines der größten estnischen Nachrichtenportale zu Recht von der zuständigen Gerichtsbarkeit Estlands zur Zahlung von Schadensersatz an ein Opfer extrem beleidigender Kommentare auf Internetseiten verurteilt wurde. Wer ist der EGMR und wofür ist er zuständig? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 1959 eingerichtet. Mittlerweile erlangte es in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung bei der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten. „Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die 1953 in Kraft trat, ist Maßstab der Überprüfung und Ergebnis eines gemeinsamen Beschlusses der Staaten des Europarates. Die Zuständigkeit des Europarates besteht unter anderem darin, ein Forum für Debatten zur allgemeinen europäischen Entwicklung zu bieten. Seine satzungsmäßige Aufgabe ist die Verwirklichung eines engeren Zusammenschlusses unter seinen Mitgliedern zu fördern, um das gemeinsame Erbe wahren sowie den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu unterstützen und Förderung bereit zu stellen. Was war geschehen? Vor einigen Jahren hatte das estländische Nachrichtenportal Delfi AS über geschäftliche Pläne eines Fährunternehmens berichtet. Daraufhin stellten eine Vielzahl von Nutzern des Portals teilweise extrem beleidigende Kommentare gegen das Fährunternehmen und dessen Eigentümer auf den Kommentarseiten zu diesem Artikel ein. Da, wie in solchen Fällen üblich, die überwiegende Mehrzahl der Kommentare anonym eingestellt wurde, hatte das angegriffene Unternehmen keine Möglichkeit, direkt gegen die Verfasser der Kommentare vorzugehen. Zwar hatte das Nachrichtenportal statuiert, dass die Verfasser von Kommentaren selbst verantwortlich seien und auch einen automatischen Wortfilter eingerichtet, mit dessen Hilfe verschiedene beleidigende Worte automatisch ausgefiltert werden sollten sowie eine Funktion eingerichtet, mit deren Hilfe User den Betreiber auf verbotene Inhalte aufmerksam machten konnten, dennoch aber kam es zur Veröffentlichung einer Vielzahl von beleidigenden und verletzenden Äußerungen. Wie entschied die estnische Justiz? Da das beleidigte Unternehmen den Urhebern der verletzenden Kommentare nicht habhaft werden konnte, nahm es Delfi AS selbst in Anspruch. Die estnische Justiz gab ihm Recht. Das Portal wurde zur Zahlung von Schadensersatz – wenn auch nur in geringer Höhe – verurteilt. Der oberste Gerichtshof Estlands bestätigte die Urteile. Dagegen wandte sich nun das Nachrichtenportal mit seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es begründete die Beschwerde damit, dass die E-Commerce- Richtlinie der EU eine Haftung ausschließe, weil das Portal nur passiver, technischer Bereitstelle und daher nicht für die Kommentare seiner Nutzer verantwortlich sei. Ebenso könne Delfi AS das Recht auf freie Meinungsäußerung für sich beanspruchen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen sah das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt, da auch dieses Recht durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der von beleidigenden und verletzenden Kommentaren Betroffenen eingeschränkt wird. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung in Deutschland Die Europäische Menschenrechtskonvention steht im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes. Somit sind Urteile des EGMR für die deutschen Gerichte eine Auslegungshilfe der Konvention. Eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts ist vorrangig, Entscheidungen deutscher Gerichte, die davon abweichen, müssen ausführlich begründet werden und eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EGMR enthalten. Die Rechtslage in Bezug auf ehrverletzende Äußerungen im Internet ist in Deutschland aber eine andere: Tatsachenbehauptungen sind, sofern sie wahr sind, immer erlaubt. Meinungsäußerungen sind soweit zulässig, bis die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung und Verleumdung überschritten ist. Rechtsanwalt und Experte im Internetrecht Dr. Thomas Schulte, Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner verdeutlicht, dass eine Abwägung im Einzelfall durch die Gerichte, die naturgemäß schwierig sein kann, stattfinden muss. Ein Provider haftet gegenüber dem durch eine Äußerung Verletzten jedoch nur als Störer, das bedeutet, sobald er auf eine ehrverletzende Äußerung hingewiesen wurde, hat er diese gegebenenfalls nach Prüfung von seinem Angebot zu entfernen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten zur Ermöglichung der Rechtsverfolgung besteht aber nicht. Ebenso wenig kann der Verletzte vom Provider Schadensersatz verlangen. Das Internet vergisst nichts, Verbotenes und Negatives bleibt durch digitale Archive, Suchmaschinen und vernetzten Bloggern präsent und das weltweit. Die Hilfe von Experten, damit sich möglicherweise dadurch sehr schnell die Rechtsverletzungen beseitigen lassen ist oftmals unumgänglich. Da wie in diesem Fall bereits erhebliche Nachteile für den Betroffenen entstanden sind, ist die Hinzuziehung einer Reputationshilfe für das Internet neben dem „Reputationsmanagement by law“ unerlässlich, um dauerhafte Schäden für das digitale Image zu verhindern. V.i.S.d.P.: Ralf Hornemann Rechtsanwalt Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030 – 715 206 70 Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Malteserstrasse 170/172 12277 Berlin Email : dr.schulte@dr-schulte.de http://www.dr-schulte.de Tele : (030) 71520670 Fax : (030) 71520678

Donnerstag, 9. Januar 2014

Neu in 2014: Die Brandschutz App

Neu: Buchen Sie hier die neuste Brandschutz App: Technische Information Brandschutz – die Smartphone App mit über 900 installierten Nutzern die kostenlose App für iOS, Android, WP8 und demnächst auch für BlackBerry Smartphones. Ihr attraktives Kontakt- und Werbeumfeld. Jetzt gibt es alles zum Thema Brandschutz als offizielle App für’s Smartphone! Alle Gesetzes-, Vorschriften- und Normänderungen, technische Neuigkeiten, Fotos, Veranstaltungen, aktuelle Gerichtsurteile und Termine landen so direkt in der Hosentasche. Wann immer es etwas Neues gibt, klingelt’s auf dem Smartphone. Und weil ein Smartphone eben auch ein Telefon ist, lässt sich per Knopfdruck gleich eine Verbindung herstellen. Die Brandschutz-App sorgt immer für den direkten Draht zu Ihrem lokalen Brandschutzplaner. Eine Vielzahl von Partnern, Dienstleistern, Vereinen, Firmen und Herstellern aus dem Bereich Brandschutz unterstützen uns dabei mit Ihren aktuellen Informationen. Seien Sie auch mit dabei und sichern Sie sich Ihren Platz als Partner für nur 10,00 EUR im Monat (100,00 EUR pro Jahr) verlinken wir Ihre Homepage direkt mit unserer App. Für eine Buchung rufen Sie unsere netten Damen im Service an: 02323 9939377 Bereits über 900 installierte Apps. Somit direkte Ansprache von über 900 Interessierten. Hier direkt -kostenlos- downloaden! http://brandschutz.chayns.net/#SmartphoneApp Domain: http://www.brandschutz.re (Recklinghausen) Zielgruppe: Brandschutz-Fachplaner und -Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen Betreiber/Anbieter: Yellow Cow Group Postfach 10 04 55 45894 Gelsenkirchen Telefon: 02323 9939377 Telefax: 02323 9939307 eMail: info@diegelbekuh.de

Dienstag, 7. Januar 2014

Sonntag, 27. Oktober 2013

ElektroautosDeutsche Post startet Einsatz von CO2-freien Zustellfahrzeugen

ElektroautosDeutsche Post startet Einsatz von CO2-freien Zustellfahrzeugen

Durch Bonn rollen ab dem Sommer nur noch klimafreundliche Postautos. Die Elektrofahrzeuge sind ein Pilotprojekt der Deutschen Post: Bis 2015 soll die Zustellung im ganzen Land darauf umgestellt werden.
Quelle:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/elektroautos-deutsche-post-startet-einsatz-von-co2-freien-zustellfahrzeugen-/8232352.html

Freitag, 8. März 2013

Elektrofahrrad-Verleihstationen-online: März 2013 - Anradeln !

Elektrofahrrad-Verleihstationen-online: März 2013 - Anradeln !: Reinhard Göddemeyer - Presseschau  Testberichte von über 1000 Elektrofahrrädern findet man auf der Seite  www.e-radkaufen.de. Zum Pr...

Donnerstag, 7. März 2013

Agentur-E-Media -: Stromnetzkosten: Gericht hält Industrierabatt für ...

Agentur-E-Media -: Stromnetzkosten: Gericht hält Industrierabatt für ...: Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen Wird es für deutsche Stromkosten jetzt billiger ? Diese Frage muss man sich stellen, wen...

Samstag, 16. Februar 2013

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht: Reichen Ihnen am Anfang 80 Euro je Arbeitstag ? Das ist der Normalverdienst für Neulinge im Stromvertrieb. Jeder Mensch benötigt Strom ! ...

Freitag, 15. Februar 2013

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht: Strom braucht jeder, egal ob Singlehaushalt, Großfamilie oder Gewerbebetrieb. Momentan verlangen die Anbieter im Schnitt 25 Cent je Kilowat...

Samstag, 9. Februar 2013

Samstag, 2. Februar 2013

Wie viel Strom produzieren Windkraft-, Photovoltaik und Biogasanlagen sowie Wasserkraftwerke aktuell?


Presseschau


 Neuer Internetauftritt www.agora-energiewende.de zeigt tagesaktuelle Werte für Stromproduktion Erneuerbarer Energien, Stromverbrauch und Stromhandel an.
  • Wie viel Strom produzieren Windkraft-, Photovoltaik und Biogasanlagen sowie Wasserkraftwerke aktuell?
  • Wie viel Elektrizität verbrauchen Haushalte, Industrie und Gewerbe?
  • Und wie viel Energie exportiert Deutschland in seine Nachbarländer?
Diese Fragen werden seit heute tagesaktuell auf einer neuen Internetseite beantwortet. Auf einen Blick kann man dort erfassen, welchen Beitrag die Erneuerbaren Energien aktuell zur deutschen Stromversorgung liefern.

Wenige Diagramme fassen dabei sowohl Stromproduktion als auch Stromverbrauch sowie Export und Import grafisch zusammen. Sie werden kontinuierlich aktualisiert - ein in Deutschland bislang einmaliges Informationsangebot.

Die Daten für das Informationsangebot stammen von der Strombörse European Energy Exchange EEX, dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E sowie von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern.

„Damit kann jede und jeder auf einen Blick erfassen, welchen Beitrag die Erneuerbaren Energien heute zur deutschen Stromversorgung liefern“, sagt Rainer Baake, Direktor der gemeinsam von der Stiftung Mercator sowie der European Climate Foundation initiierten Denkfabrik „Agora Energiewende“.

Der neue Internetauftritt www.agora-endergiewende.de fasst überdies die Arbeitsergebnisse von Agora Energiewende zusammen und bietet einen schnellen Zugriff auf die Publikationen der Denkfabrik. So auch auf die „12 Thesen zur Energiewende“, die Agora kürzlich vorgelegt hat und die innerhalb kürzester Zeit Eingang in die Diskussion zur Entwicklung des deutschen Energiesystems gefunden haben. Anmeldungen zu Veranstaltungen, zum Newsletter und zur Aufnahme in den Presseverteiler sind über die Webseite ebenfalls schnell und einfach möglich.

Der Internetauftritt entstand in den vergangenen Monaten in enger Zusammenarbeit mit der Kieler Agentur boy. Er wird kontinuierlich erweitert und soll sich als zuverlässiges Informationsangebot zur Energiewende etablieren.

Solarenergie-online: Presseschau

Solarenergie-online: Presseschau:  Neuer Internetauftritt www.agora-energiewende.de zeigt tagesaktuelle Werte für Stromproduktion Erneuerbarer Energien, Stromverbrauch un...

Sonntag, 27. Januar 2013

Brandschutz für Solaranlagen.


Vorankündigung

Im Februar befassen wir uns aktuell mit dem Brandschutz für Solaranlagen.

Für unsere Berichterstattung suchen wir noch interessante Fallbeispiele über Brandursachen, anschliessende Streitigkeiten mit Versicherungen etc.

Freundliche Zuschriften werden erbeten an Frau Dorota Ziesch per Mail.

Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de

Messetip:

Beachten Sie bitte die bevorstehende Fachmesse www.feuertrutz-messe.de Ende Februar in Nürnberg

Samstag, 26. Januar 2013

News


Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga 

Freitag, 25. Januar 2013

Solarenergie-online: Reinhard Göddemeyer Presseschau: Solar-Aktien

Solarenergie-online: Reinhard Göddemeyer Presseschau: Solar-Aktien: Reinhard Göddemeyer Presseschau:  Solar-Aktien im freien Fall in Richtung Penny Stocks ?  Jetzt hat es auch den Branchenprimus Solarworld ...

Donnerstag, 24. Januar 2013

Reinhard Göddemeyer - Geplante Europäische Bürgerinitiative:


Reinhard Göddemeyer - Geplante Europäische Bürgerinitiative:


Geplante Europäische Bürgerinitiative:
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!


Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen. Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen: 1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben. 2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen. 3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.


ECI(2012)000003

10/05/2012

http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing/details/2012/000003/de

Bsirske Frank, Goudriaan Jan Willem, Nordström Annelie, Perret Anne-Marie, Kokalov Ivan, Pavanelli Rosa Maria, Prentis Dave

Goudriaan Jan Willem, Perret Anne-Marie

water@epsu.org, president@epsu.org

http://www.right2water.eu/

Wenn Sie eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen wollen, müssen Sie Bürgerin oder Bürger der EU sein (also die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen) und alt genug, um an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen zu dürfen (Mindestalter 18, außer in Österreich, wo das Mindestalter bei 16 Jahren liegt).
Weitere Informationen über die Bestimmungen zur Europäischen Bürgerinitiative:http://ec.europa.eu/citizens-initiative


Hier unterschreiben  !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ihr Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 8. Januar 2013

schlanerismus-online: bspartners-ltd-online: Neue Shopangebote

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Montag, 26. November 2012

Das ideale Weihnachtsgeschenk

Die Multifunktionale Energiestation Gazelle  produziert Strom wenn der Benutzer den Kurbelantrieb bedient. (System Fahrrad)

Einfach das gewünschte elektrisches Gerät (max. 100 Watt) an die interne Steckdose

der Gazelle anschließen und los geht's!



12V DC und 220V AC

Umschaltbar auf die gewünschte Entnahme


3V- 4.5V, 6V, 9V und 12V 
Die POWERplus Cougar- Powerbank

Zur Entnahme von 12V DC/220V AC geeignet.


Diese multifunktionale Energiestation ermöglich es

Ihnen die meisten elektronischen Geräte mit Energie zu versorgen.

Dank integrierter 12V/7A Batterie und Wechselrichter können Sie
Geräte bis max. 100W betreiben.
Preis: 250,00 EURO  


Kontakt:
bspartners Ltd.
Reinhard Göddemeyer
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Deutschland
NRW

Telefon: Mobil: 0157 - 829 1492 
Telefon | +49 (0)221 355331075
eMail | info@bspartners.eu
www.bspartners.eu 

Sonntag, 25. November 2012

Renovierung ?

Alle Welt spricht mittlerweile wegen der Erhöhung der Strompreise von der Energiemafia. Gemeint sind dabei wohl die vier grossen Anbieter, die sich den deutschen Strommarkrt untereinander aufgeteilt haben und die jede Möglichkeit nutzen, die eigenen Gewinne zu erhöhen. Dies auch  mit Massnahmen, die nicht immer die Freude bei den Stromkunden auslösen. 

In kleineren Bereichen scheint es im Im Wettbewerb um das Geld der Verbraucher aber auch eine andere Mafia zu geben. Die unseriös arbeitenden Anbieter sogenannter modernster Infrarotheizungen.
Nachdem wir über eine Ausschreibung Kontakt zu Anbietern von sogenannten Wärmewellenheizungen - Infrarotheizungen erhalten hatten bekamen wir Kontakt zu deren Angeboten, die von uns im Rahmen der Auftragsbearbeitung geprüft wurden.

Dabei konnten wir feststellen, dass mit den verschiedensten unseriösen Werbeaussagen für den Vetrieb dieser "Superheizungen" geworben wird.

Hier einige gravierende Beispiele:

Unzulässige Werbung mit dem GS - Zeichen (Geprüfte Sicherheit) mit dem TÜV-LOGO des TÜVs NORD / SÜD / Rheinland und falschen Tüv - Prüfberichten.

Werbung mit unzulässigen Referenzen von Papst Bendikt XVI und Herbert Grönemeyer u.a. Prominenten. 

Werbung mit veralteten Gutachten, in denen diese Heizungen empfohlen werden. Diese Werbung erfolgt von den Vertriebsfirmen in Kenntnis der Tatsache, dass es neuere Gutachten und Studien mit genau gegenteiligen Aussagen gibt.

Werbung mit unzulässigen Verbrauchseinsparungen

Werbung mit unzulässigen Gesundheitssaussagen.

Ein Kunde erzählte uns hierzu, dass ihm ein Verkäufer von Infrarotheizungen aus Gelsenkirchen im Rahmen des Verkaufsgespräches diese schöne Geschichte aufgetischt hatte:

"Die Oberflächen dieser Infrarotheizungen sind mit einem Granulat versehen, das Granulat kommt aus einem Bergwerk in China. In diesem Bergwerk hatte man festgestellt, dass die dort arbeitenden Bergleute niemals erkrankten, dass die überdurchschnittlich gesund waren. Das hat man sich jetzt zunutze gemacht, indem das erz aus diesem Bergwerk gemahlen wird und das Granulat dann auf Heizlampen und Heizkörper aufgebracht wird.  Meine Frau und ich nutzen diese Methode auch, ich habe seitdem keine Bandscheibenprobleme mehr und bei meiner Frau ist der Ischiasschmerz weggegangen "

Die sogennate "Chinalampe" hatte der gute Mann natürlich auch im Sortiment und bot sie dem Knden für 500 EURO an.

Lassen Sie sich beim Heizungskauf also bitte nicht über den Tisch ziehen, informieren Sie sich notfalls bei der Verbraucherberatung in Düsseldorf, die gerade in Zusmmenwirkung mit dem Umweltamt Düsseldorf aufgrund der vielen eingehenden Anfragen nach der Wirkung und den Kosten von Infrarotheizungen eine aktuelle Studie zu dieser Problematik veröffentlicht hat. In dieser neuen Studie wird ausdrücklich die Wärmepumpentechnik als vorteilhafter beurteilt.

Sie benötigen eine Heizung ?
Sie planen einen Umbau ? 
Sie planen einen Neubau ?

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot für Ihr Bauvorhaben.

Wir bieten eine schnelle qualifizierte Abwicklung und eine qualifizierte deutsche bauleitung !


Kontakt:
bspartners Ltd.
Reinhard Göddemeyer
Hohenzollernring 57
50672 Köln
Deutschland
NRW

Telefon: Mobil: 0157 - 829 1492 
Telefon | +49 (0)221 355331075
eMail | info@bspartners.eu
www.bspartners.eu 

Mittwoch, 21. November 2012

Stellenangebote

Stellenangebote

Für Berlin suchen wir für das Jahr 2013 einen Repräsentanten zur Bearbeitung aller aus dem Grossraum Berlin vorhandenen Kundenanfragen als freien Mitarbeiter; gerne mit bestehendem Büro und Infrastruktur aus den Bereichen Architektur - Energieberatung. 

Bei Interesse an einer Kooperation bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Dorota Ziesch.

Wir suchen ferner  für einige Netzwerkpartner Mitarbeiter für die folgenden Bereiche:

Call Center Agents / Telefonverkäufer / innen für die Beratung / den Verkauf von Dienstleistungen im Bereich

......1.Brandschutzverordnung

......2.Trinkwasserverordnung

......3.Anzeigenverkäufer für Online-Datenbankplätze

In den Bereichen 1 und 2 haben sich die Gesetze / Verordnungen geändert, Betriebe müssen z.B. einen eigenen oder einen externen Brandschutzbeauftragten nachweisen.

Zu1: Brandschutzbeauftragter - Ist dieser nicht vorhanden und kommt es zu einem Brandschaden so haftet der Geschäftsführer und die Brandversicherung kann die Schadensregulierung verweigern.
Ein der Versicherung nachgewiesener Brandschutzbeauftragter reduziert die Prämie !

Zu 2: Hausbesitzer müssen einmal jährlich ihr Trinkwasser in einem Labor untersuchen lassen !

Zu 3: Wir bieten 50 % Provision für jeden verkauften Datenbankplatz im Solarnetzwerk - NRW

Anfragen an
Frau Dorota Ziesch
Telefon: 0221-355331075 
www.BSpartners.eu
info@bspartners.eu

Sonntag, 11. November 2012

Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren

Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren

Die Energiewende ist unbedingt notwendig. Alle sehen das ein, laut aktuellen Umfragen befürworten das sogar 93 % der Verbraucher.

Alle ?

Nein, denn ausgerechnet unsere 4 Energieriesen stemmen sich mit aller wirtschaftlichen Macht und vielen kleinen und grossen Tricks, selbstverständlich auch durch Anrufung der Gerichte, gegen die Energiewende, um den eigenen Profit zu sichern.

Sehen Sie dazu den folgenden Filmbeitrag.

Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/quer/120614-quer-energiewende100.html?time=0


Konkret nachvollziebar ist das an einem Beispiel aus Norddeutschland:

10 Windkraftwerke drehen sich dort für Ökostrom  und produzieren dort für 15.000 Haushalte den Strom.

Der Windpark wurde aber nicht von einem der Energiekonzerne gebaut sondern auf Initiative einer engagierten 30-köpfigen Energiegenossenschaft.  Bei diesem sehr viel Strom liefernden Windpark wird jedoch eine deutschlandweite Problematik deutlich: Aufgrund der zu geringen Netz-Kapazität können teilweise die Windkraftanlagen mit nur 70, 60 oder gar 50 % an Leistung laufen, da in diesem Fall der Stromkonzern EON dadurch eine gefährliche Netzüberlastung vermeidet.

Verständlicherweise gefällt der Energiegenossenschaft solch eine permanente Herabsetzung der Leistungsfähigkeit ihrer Windkraftanlagen nicht, auch gerade weil die Stromkonzerne selbst wegen ihres absichtlich verschleppenden Netzausbaus hierfür verantwortlich sind.

Aber was tun?

Die Betreiber des Windparks beabsichtigen nun selbst eine längst überfällige neue Stromnetztrasse zu bauen – mittels der ersten deutschen Bürgernetzbeteiligungsgesellschaft. Dieses Jahr soll es bereits mit dem überaus ambitionierten Vorzeige-Projekt losgehen.

Bei einer Beteiligung winken für jeden einzelnen Mitfinanzierer eine beachtliche Rendite von 9 %!

Da stellt sich die Frage, warum nicht längst eine Erneuerung unserer Stromtrassen auf Initiative der Stromkonzerne begonnen wurde ? Sind denen 9 % Rendite vielleicht nicht genug ?

Wir erinnern uns alle noch an den Zusammenbruch der alten Strommasten im Westmünsterland im Jahr 2008, als diese aufgrund der hohen Belastung mit Schnee einfach umgeknickt sind.

Dabei stellte sich heraus, daß diese Masten über 30 Jahre alt waren.

Unsere deutschen Stromtrassen  sind deutlich überaltert. Jahrzehntelang haben die Konzerne damit zu Lasten der Verbraucher sehr gutes Geld verdient und Riesenprofite eingefahren.  Die Aktienkurse der vergangenen Jahrzehnte belegen das eindeutig. .Eine Kontrolle durch die Politik erfolgte dabei kaum.

Inzwischen haben sich die Zeiten geändert, doch jetzt muss festgestellt werden, daß die Macht der Stromkonzerne kaum zu brechen ist und daß diese sich aus reinen Profitgründen gegen die erforderliche Energiewende stemmen.

Bei blog.zeit findet man auch einen informativen Artikel, der ebenfalls auf die Gründe für die Ausbremsung der Energiewende eingeht.

Ihr Reinhard Göddemeyer

www.bspartners.eu ...

Solarenergie-online: Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren

Solarenergie-online: Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren: Wie die Energieriesen die Energiewende blockieren http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/quer/120614-quer-energiewend...

Donnerstag, 8. November 2012

Agentur-E-Media -: Werbung mit Prominenten wie Papst Benedikt XVI

Agentur-E-Media -: Werbung mit Prominenten wie Papst Benedikt XVI: In Vorbereitung unserer Solartage 201 3 haben wir täglich Kontakt zu Anbietern aus dieser Branche.  In diesem Zusammenhang wurde uns...

Montag, 5. November 2012

Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen

Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen !

Hier erhalten Sie Informationen über moderne Pelletheizungen !


Sie suchen eine alternative Heizquelle und wollen weg von Kohle, Gas, Öl oder Strom ?

Hier bieten wir ihnen die gesamte Palette modernster Ofentechnik  an.

Ihr Reinhard Göddemeyer

Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen

Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen: Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen ! Hier erhalten Sie Informationen über moderne Pelletheizungen ! Sie suchen eine alternative Heizque...