ierbrauen mit dem Wind – Warsteiner macht´s möglich
WARSTEIN/PADERBORN ▪ Dieser Termin war auch für Catharina Cramer etwas ganz Außergewöhnliches. Im benachbarten Paderborn drückte die geschäftsführende Gesellschafterin der Warsteiner Gruppe am Donnerstagnachmittag den roten Knopf. Damit nahm die Brauerei-Chefin aus Warstein offizielldas neue, 3,5 Millionen Euro teure Windrad am Brauereistandort Paderborn in Betrieb.
Quelle Volltext
E-Future-2011 / E-Mobility - Who is preparing our youth for the future as an energy consumer? Renewable energy, solar energy, wind energy, geothermal energy, Smard grid, electric vehicles, space technology / энергии потребителям / Los consumidores de energía / الطاقة للمستهلكين / Het energieverbruik / جنس / sesso /zużycie energii / اسکوتر برقی / Desertec ---------- Kontakt: Dorota Ziesch Tel.:0209 - 88339422 mail: redaktion-e-zukunft@web.de
Donnerstag, 2. Februar 2012
4th Thin Film Solar Summit Europe
The Thin Film Solar Summit is the premier meeting place for the Thin Film community, providing the best networking opportunities and guaranteeing essential industry knowledge of the highest grade. All the top players in the field shall be present ensuring a collective drive towards survival for the tough road ahead in 2012, not one to be missed.
05. – 06,03.2011
Änderung der Landesbauordnung NRW
Änderung der Landesbauordnung NRW
Zum 13.01.2012 trat in der BauO NRW eine neue Regelung zur
Baugenehmigungsfreiheit in Zusammenhang mit der Installation von
Solaranlagen in Kraft.
Die Landesregierung reagierte damit auf die zunehmende Zahl an
Streitfällen, die nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW
vom 20.09.2010 entstanden sind. Dort hatte man entschieden, dass eine
gewerblich betriebene Solaranlage eine Nutzungsänderung eines im
Außenbereich privilegierten Gebäudes darstellen kann und dann
baugenehmigungspflichtig sei. Auch der nachträgliche Erlass des
Bauministeriums NRW brachte keine zufriedenstellende Lösung.
Hintergrundinformationen finden Sie unter
http://www.sfv.de/artikel/baugenehmigung_fuer_pv-anlagen_in_nrw.htm
Im neuen § 65 Abs. 2 Nr. 3 BauO NRW steht nunmehr:
"Keine Baugenehmigung bedürfen ferner (...)
3. die mit Solaranlagen in, an und auf Dach-Außenwandflächen verbundene
Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes."
(siehe
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det256697)
Wir hoffen, dass auch andere Bundesländer dieser gesetzlichen Regelung
folgen.
Zum 13.01.2012 trat in der BauO NRW eine neue Regelung zur
Baugenehmigungsfreiheit in Zusammenhang mit der Installation von
Solaranlagen in Kraft.
Die Landesregierung reagierte damit auf die zunehmende Zahl an
Streitfällen, die nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW
vom 20.09.2010 entstanden sind. Dort hatte man entschieden, dass eine
gewerblich betriebene Solaranlage eine Nutzungsänderung eines im
Außenbereich privilegierten Gebäudes darstellen kann und dann
baugenehmigungspflichtig sei. Auch der nachträgliche Erlass des
Bauministeriums NRW brachte keine zufriedenstellende Lösung.
Hintergrundinformationen finden Sie unter
http://www.sfv.de/artikel/baugenehmigung_fuer_pv-anlagen_in_nrw.htm
Im neuen § 65 Abs. 2 Nr. 3 BauO NRW steht nunmehr:
"Keine Baugenehmigung bedürfen ferner (...)
3. die mit Solaranlagen in, an und auf Dach-Außenwandflächen verbundene
Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes."
(siehe
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det256697)
Wir hoffen, dass auch andere Bundesländer dieser gesetzlichen Regelung
folgen.
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