Montag, 7. Februar 2011

Wer klagt, erhält Geld zurück

Wer klagt, erhält Geld zurück
Immer mehr Gaskunden von swb und EWE ziehen gegen ihren Versorger vor Gericht



06.01.2011 - Von Petra sigge

Bremen·Oldenburg. Der Streit um unrechtmäßig erhöhte Gaspreise hat für den Bremer Versorger swb und seine Konzernmutter EWE ein teures Nachspiel. Immer mehr Kunden der beiden Unternehmen ziehen vor Gericht und klagen auf Rückerstattung zu viel bezahlter Gasabschläge. Allein beim Bremer Amtsgericht wurden bisher an die 400 Verfahren gegen die swb angestrengt. Hinzu kommen mehrere Sammelklagen vor dem Landgericht Bremen. Beim Amtsgericht Oldenburg sind inzwischen mehr als 300 Klagen gegen den Versorger EWE anhängig. Den ersten Prozess dort hat die EWE gerade verloren.

Das Oldenburger Energieunternehmen wurde verurteilt, dem Kläger die von April 2008 bis Juni 2009 vorgenommenen Gaspreiserhöhungen vollständig zurückzuzahlen. Das waren in diesem Fall 820 Euro plus Zinsen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer unwirksamen Preisklausel in den Lieferverträgen. Die Unwirksamkeit der Klausel war im vergangenen Sommer vom Bundesgerichtshof festgestellt worden. Der hatte entschieden, dass die Verträge der EWE nicht korrekt und daher die Preiserhöhungen ab 2007 nicht vertragsgemäß waren. Der Energieversorger engagierte daraufhin Bremens früheren Bürgermeister Henning Scherf. Er sollte als Vermittler zwischen Lieferant und Verbraucher "eine kundenfreundliche Lösung außerhalb des gerichtlichen Weges" finden. Auf seinen Vorschlag hin erklärte sich der Konzern dann bereit, 100 Millionen Euro als Sonderzahlung an seine knapp 600000 betroffenen Kunden zurückzuerstatten.

Das reicht bei Weitem nicht, meint der Oldenburger Rechtsanwalt Hans-Henning Adler. Er hält das Angebot der EWE für "eine reine PR-Aktion und nichts anderes". Mit dem von EWE veranschlagten Betrag werde den Kunden nur ein Teil dessen erstattet, was ihnen eigentlich zustehe, betont der Anwalt. "Was sie wirklich zahlen müssten, wären rund 300 Millionen Euro."

Viele EWE-Kunden wollen sich denn auch nicht mit dem Teilbetrag zufriedengeben, sondern verlangen eine komplette Erstattung der unrechtmäßigen Preisaufschläge. Adlers Mandant war mit seiner Klage vor dem Oldenburger Amtsgericht nicht der erste EWE-Kunde, der seine Ansprüche ohne Abstriche durchsetzen konnte. Zuvor war der Versorger bereits in einer Reihe vergleichbarer Fälle von Amtsrichtern in Aurich und Leer zur vollständigen Rückzahlung verurteilt worden.

Adler vertritt bislang 20 EWE-Gaskunden. Täglich kämen weitere Anfragen, sagt er. 15 Klagen hat der Anwalt bereits eingereicht. "Aber ich bin ja nicht die einzige Kanzlei, die sich um EWE-Kläger kümmert." Nach Angaben des Oldenburger Amtsgerichts wurden dort bereits mehr als 300 Klagen gegen den Versorger eingereicht. In den meisten Fällen gehe es um Rückforderungsansprüche zwischen 200 und 400 Euro, weiß Adler. Liegen die Klageforderungen unter 600 Euro, sei das Urteil sofort rechtskräftig. Verliert die EWE, könne sie also keine Berufung einlegen, sondern müsse sofort zahlen. Anders als im Fall des ersten Oldenburger Klägers: Weil die Erstattungssumme bei ihm über 600 Euro liegt, könnte die EWE noch in die nächste Instanz gehen. Bis Ende Januar muss der Versorger erklären, ob er in Berufung gehen will. Noch sei darüber nicht entschieden, sagte gestern ein Sprecher.

Doch selbst wenn das Verfahren in die zweite Instanz gehen sollte - Anwalt Adler ist überzeugt, dass auch das Landgericht nicht anders urteilen wird als die Amtsrichter. Spätestens im Mai dürfte eine endgültige Entscheidung vorliegen. "Wenn die EWE nicht von sich aus einlenkt, wird eine richtige Prozesslawine losgehen", glaubt Adler. "Dann werden alle die vor Gericht ziehen, die bis dahin noch das Prozessrisiko gescheut und lieber erst mal den Ausgang der ersten Klagen abgewartet haben." Für den Anwalt ist die Verweigerungshaltung der EWE "ein Spiel mit der Trägheit der Kunden". Die rechne damit, "dass letztlich doch nur ein geringer Teil der Verbraucher vor Gericht zieht". Niemand könne die EWE zwingen, von sich aus allen Kunden die unzulässig erhöhten Rechnungsbeträge zurückzuzahlen. "Seine Ansprüche muss schon jeder Betroffene selbst einklagen." In 90 Prozent dieser Fälle könnte dies in vereinfachten Verfahren passieren, sagt Adler. Liegt der Streitwert unter 600 Euro und damit

unterhalb der Berufungsgrenze, können die Richter auch ohne mündliche Verhandlung ein Urteil sprechen. "Da bekommt die EWE dann die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme und das war's", so Adler. Er geht davon aus, dass jeder Gaskunde, der die EWE verklagt, Geld zurückbekommt.

Das Prozessrisiko sei sehr gering, meint auch Janto Just, Sprecher der Interessengemeinschaft Energie Schortens. Auf ihrer Homepage bietet die Initiative jetzt ein vorgefertigtes Klageformular an, mit dem EWE-Gaskunden ihre Rückzahlungsansprüche auch ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen können. Vorbild ist die Musterklage, die die Verbraucherzentrale Bremen für Gaskunden des Versorgers swb ausgearbeitet hat - und die von den Verbrauchern offenbar eifrig genutzt wird.

Der Bremer Amtsrichter Heinrich Auffahrt schätzt die Zahl der eingegangenen Klagen gegen die swb inzwischen auf rund 400. Allein heute stehen elf Verfahren gegen den Bremer Versorger auf der Tagesordnung. Fast alle der bisher verhandelten Fälle endeten mit einer Rückzahlung an den Gaskunden. Wobei die Erstattungen zumeist allerdings deutlich geringer ausgefallen sind, als sich die Kläger selbst ausgerechnet hatten. Denn anders als die Verbraucherzentrale folgt der Amtsrichter der Auffassung der swb, sie habe zum 1. Oktober 2006 neue Verträge abgeschlossen und mit der Unterschrift unter diesen neuen Vertrag hätten die Kunden auch den darin enthaltenen höheren Preis akzeptiert.

Auffahrt berechnet die Ansprüche deshalb nur bis Herbst 2006 auf der Grundlage des niedrigeren Verbrauchspreises von September 2004 (3,46 Cent pro Kilowattstunde). Ab Oktober 2006 gilt dann nur noch der Unterschied zum höheren Kilowattstundenpreis von 4,79 Cent. Wer jedoch auf dieser Basis seine Klage berechnet, hat demnach auf jeden Fall sehr gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen.

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