Montag, 26. März 2012

Das Pedelec – Kraftfahrzeug oder Fahrrad?

Recht
Das Pedelec – Kraftfahrzeug oder Fahrrad?

Als “Genussradeln” wird das Fahren auf einem Elektrofahrrad beworben: Mühelos gleitet der Fahrer über die Straße, tritt ab und zu in die Pedale, den Rest erledigt der Motor.
Auf diese Weise sollen auch Senioren oder untrainierte Radfahrer mit jungen Sportlern mithalten können. Doch ob die batteriebetriebenen Fahrräder in Zukunft noch ohne Helm und Führerschein gefahren werden dürfen, darüber debattieren die Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 25. bis 27. Januar. Ihre Empfehlungen gehen an den Gesetzgeber.
Pedelecs werden die Elektrofahrräder genannt. Mehr als 600.000 davon sind nach Angaben des ADAC derzeit auf deutschen Straßen unterwegs. Bis Ende des Jahres werden es schätzungsweise eine Million sein, wie der ADAC-Jurist Markus Schäpe sagt. Die rechtliche Einordnung der Räder, und damit die Vorschriften für ihren Gebrauch, sind jedoch umstritten. “Die Frage ist, ob das mehr ein Kraftfahrzeug oder mehr ein Fahrrad ist”, erläutert Schäpe.
Es gibt drei verschiedene Arten von Pedelecs. Ein Elektrofahrrad, das nur dann unterstützt, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt, ist die simpelste Variante. Dabei handelt es sich nach Überzeugung des ADAC ganz klar um ein Fahrrad, “dafür bräuchte man aber eine Klarstellung des Gesetzgebers”, betont Schäpe, der selbst Referent beim Verkehrsgerichtstag ist.
Kniffliger wird es beim Pedelec mit einer Anfahrhilfe: Bis zu sechs Stundenkilometer beschleunigt der Motor das Rad, erst um schneller zu werden, ist Muskelkraft erforderlich. “Das ist nach geltendem Recht eindeutig ein Kraftfahrzeug”, sagt Schäpe. Die Einordnung sei aber “unsinnig”, denn dann benötige der Fahrer einen Führerschein, eine Kfz-Versicherung und dürfe nicht auf dem Radweg fahren.
Schäpe fordert deshalb eine Gesetzesänderung für Pedelecs mit Anfahrhilfe. Sie sollen als Fahrräder gelten, obwohl sie per Motorkraft bis zu sechs Stundenkilometer schnell fahren können. Auch der Fahrradclub ADFC würde diese Regelung begrüßen.
Für sogenannte Speed-Pedelecs, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell werden können, ist bereits eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein gültiger Führerschein vorgeschrieben. Hier wollen die Experten darüber diskutieren, ob die Führerscheinklasse M vorgeschrieben und ob eine Helmpflicht eingeführt werden soll.
Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) machen Speed-Pedelecs nur etwa drei bis fünf% der verkauften Pedelecs aus. Eine Führerscheinpflicht würde sich nach Einschätzung des ZIV-Geschäftsführers Siegfried Neuberger wohl nicht im Verkauf niederschlagen. Er fürchtet eine solche Vorschrift deshalb nicht.
Klar ist, dass Innovationen wie das Pedelec den Straßenverkehr und seine Regeln verändern. Zwei Beispiele für ebenfalls neue Erfindungen auf der Straße sind der zweirädrige Elektroroller Segway und das Party-Fahrrad Bierbike, auf dem ein Bierfass und 16 Radler Platz haben.
Während der Segway 2009 per Verordnung zugelassen wurde und mit einem Versicherungskennzeichen und Mofa-Prüfbescheinigung gesteuert werden darf, wurde der Gebrauch des Bierbikes vom Oberverwaltungsgericht Münster im November 2011 nur noch mit Sondergenehmigung erlaubt. Diese beiden Musterfälle wollen die Fachleute beim Verkehrsgerichtstag als Vergleich für die rechtliche Handhabung des Pedelecs heranziehen.
“Mobilität verändert sich, darauf müssen wir reagieren”, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann, die den Arbeitskreis in Goslar leiten wird. Für sie steht fest: “Von dem, was wir gewohnt sind, müssen wir uns verabschieden.” Autofahrer müssten wegen der Pedelecs in Zukunft mit wesentlich schnelleren Radfahrern als bisher rechnen. “Wir sollten Regeln schaffen, bevor schwere Unfälle passieren”, ist Lühmann überzeugt.